Der Verkäufer....
...ist ja nun auch beim besten Willen nicht mehr als "Privatverkäufer" tätig - ich erkenne sowohl ein durchgängiges Geschäftsmodell als auch eine Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn ihm also einer von euch Böses will, dann reicht ein Hinweis an das Finanzamt, dass hier Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb nicht versteuert werden :-)
Und bei der Gelegenheit müsste er auch nachweisen wo die Lampen herkommen.
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