Zitat:
Zitat von angro
die Versicherer hängen an einer Datenbank dran, wo potentielle Verdachtsfälle
eingeben und dann sehen können, ob der Fahrer / der Halter / das betroffene
Fahrzeug schon einmal bei einem vergleichbaren Unfall verwickelt war. Dann
werden die auch hellhörig und forschen nach.
Die recht lange Bremsspur spricht für mich auch eher dafür, dass er den
Zusammenstoß verhindern wollte oder der ist so abgebrüht und routiniert,
dass er bei der Geschwindigkeit einen zu großen Schaden an sein eigenes
Fahrzeug bekommen hätte. Das bringt dann auch nichts, wenn man Geld
scheiden will. Er muss dann ja auf jeden Fall verhindern, dass er einen
Totalschaden an seiner alten Karre verursacht...
Wenn es sich aber um so einen Bruder handeln sollte, kennt man den,
wenn die Versicherung erst einmal den Verdacht hat und auf die richtige
Fährte gesetzt wurde.
Berichte mal weiter...
LG,
Andreas...
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Eigentlich komplett richtig, nur leider stellt sich bei uns Versicherern meist das Problem ein, das diese Prolls immer anderst angemeldet werden. Da Sie zu meist nie zu SF-Klassen kommen sondern bereits frühzeitig nen Crash verursachen sind Sie oftmals in der Malusklasse oder werden gekündigt. Deswegen laufen diese Art Wagen zu meist als 2. Wagen von irgendjemandem. Das Problem der Datenbank ist, dass solch ein Crashdriver erst sehr spät erkannt werden kann, da sein Name nur beiläufig als Fahrer aber weder halter noch Versicherungsnehmer ist.
Ich würde auch dezent mal die Versicherung darauf aufmerksam machen und vermehrt beim Sachbearbeiter anrufen und Ihn Fragen was die Versicherungen untereinander verhandeln. Lass dich nicht abspeisen, die wollen Dich gerne loswerden und regeln das nach dem Weg des geringsten Widerstandes. Solltest Du eine Verkehrtsrechtsschutzversicherung haben, würde ich diese umgehend bemühen die Sachlage zu prüfen.
Übrigens, die Ungfallakte kann während eines laufenden Verfahrens nur ein beauftragter Anwalt oder die Versicherung einsehen, nicht jeder wie er will!
Zur Strafe ist fest zu halten. Die Staatsgewalt wird Dich sicherlich Strafrechtlich mit nem Punkt und ner Geldstrafe belegen. Daran würde ich auch nicht rütteln, das kostet nur Dich Geld und bringt nie etwas. Zahlen und gut ists. Jedoch würde ich bei den Versicherungen, die im Üblichen nie so Urteilen wie die Staatsgewalt, gegeneinander ausspielen und aufhetzten. Shcreiobe Deinen Verdacht und vorallem, vermekre das Du auch gerichtlich Schritte in Erwägung ziehen würdest.
Zu Deinem SF, den Verlierst Du nur sofern die VErsicherungsgesellschaft den Schaden regulieren muss. Solltest Du Dich innerhalb von 3 Monaten dazu durchringen den Schaden der Versicherung selber zu zahlen, steigt den SF nicht. Ich würde hier genau Prüfen ob das nicht auf die Zeit die kostengünstigste Variante ist. Ich kenne ja Deine SF-Klasse nicht!
Ich wünsche Dir viel Glück und hoffe Deinem Bimmer gehts wieder ohne Spätfolgen am Fahrwerk gut.
Gruß Boris