Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.02.2008, 15:53   #3
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von DVD-Rookie
 
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard

Hi,

selbst wenn die ein Prüfzeichen hätten, darf man die wohl nicht in unsere Leuchten einsetzten, denn deren Prüfzeichen gilt unter der Auflage, dass das bei der Prüfung verwendete Leuchtmittel eingesetzt ist *grins*

Da die LED vollkommen anders ist, verfällt wohl die Gültigkeit des Prüfzeichens gänzlich

Ich denk bei den Rückleuchten bringt LED nichts außer längerer Haltbarkeit - sonst keine Vorteile. Bei einem Preis von weniger als 2 Eur irgendwie kein Argument ...

Bei Xenon vorne ist es ja wenigstens viel heller und ein echter Vorteil.

Gruß


Harry
DVD-Rookie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten