Thema: Leasing Der POWERLEASING-Thread
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.02.2008, 19:27   #1181
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von tomblue Beitrag anzeigen
aber wenn es zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit einem anderen Händler kommt,
Moin...

Zunächst kann bei einem Leasinggeschäft der Vertrag nur vorzeitig zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber (hier also z.B. die BMW_Bank) gekündigt werden.
Der Händler wird zunächst nicht gefragt, die mögliche vorzeitige Kündigung interessiert den im eigentlichen Sinne auch nicht so...
erfolgt doch die Abrechnung nur nach Buchwert zwischen Bank und Händler.
Der ausliefernde Händler wiederum ist dann zur Rücknahme des Fahrzeuges verpflichtet. Die naturgenmäß auftretende Buchwert/Zeitwertdifferenz trägt vertragsgemäß der Leasingnehmer.
Sprich, der Händler geht schadlos aus dieser Abwicklung hervor.

Erst an dieser Stelle können Dritte ins Spiel kommen, weil sie bereit sind, anstelle des ehem. Leasingnehmers die Differenz zu übernehmen.
Damit erwerben sie aber noch kein Eigentum an dem Fahrzeug, dieses wäre dann in einem seperat zuschließendem Kaufvertrag mit dem ausliefernden Händler erst möglich.

Die verschiedenen NL's operieren als rechtlich eigenständige Unternehmen, so daß mir eine derartige Verschiebung "mal eben so" nicht vorstellbar ist.
  Antwort Mit Zitat antworten