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Alt 02.02.2008, 21:00   #7
rubin-alt
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Zitat:
Zitat von chatfuchs Beitrag anzeigen
naja ... Eigentumsnachweis ???
Da kann Dir ja auch jeder einen geklauten Wagen verkaufen. Aber ich denke, ein reiner Kaufvertrag dürfte da nicht reichen. Man kann damit ja nicht nachträglich evtl. etwas wieder rechtens machen.
und kein flensburch wird nem a) ausländer (generell keine info am telefon) erzähln wie lange das auto auf wem zugelassen war

da bleibt nur der gang zum bayr. juristen und den dasa machen lassen...
wobei - frach ma Systin ob der aus Flensburch diese Daten bekommt
es kann au sein, daß flensburch des gar net weiß, wenn keiner punktet

wenn ich ein Landratsamt währ, würde ich niemandem erzähln, wer dieses Auto gefahrn hat - auch wenn er einen Kaufvertrag hat mit angeblich echter Unterschrift - da muss er den ogginal-besitzer schon mitbring...
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