Zitat:
Zitat von Umsteiger
Kannst du es ihnen verübeln? Würdest du auch nur für einen E32, den du verkaufst, Garantie geben? So ist nun mal die Gesetzgebung. Daran sind nicht die Händler schuld. Ich hab auch schon mittlerweile gut 40 7er begutachtet und bei jedem waren gravierende Mängel ersichtlich, aber nur bei genauerem Hinschauen.
Was aber dein Beitrag mit Kfz-Steuern und möglicher Vollstreckung zu tun hat, das verstehe ich nun wirklich nicht... 
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Genau das ist der Punkt! Ein Autohändler lebt vom An- und Verkauf von Gebrauchtwagen. Nun kauft er diese (als Gewerbetreibender)
ohne jegliche Garantie an und kennt den Wagen dementsprechend nicht zu 100%. Jetzt soll er ihn von Rechts wegen mit Garantie (oder Gewährleistung oder was auch immer) weiterverkaufen. Ganz klar, dass viele nun gezwungen sind, "nur für Export oder Gewerbetreibende" anzubieten - das liest man in letzter Zeit immer häufiger. Es mag ja gerade in der Szene schwarze Schafe geben, aber zu leiden haben ebenso die seriösen Gebrauchtwagenhändler. Hier ist der Verbraucherschutz meiner Meinung nach einfach zu weit gegangen! Es gab schon vor dieser Regelung Möglichkeiten, gegen einen Händler vorzugehen, wenn einem der Motor nach 100 km um die Ohren flog.
Nee, das wäre kein Job für mich! Zumal ich es mir bildhaft vorstellen kann, dass da irgendwelche Typen für 2,5 k€ einen Neuwagen erwarten und nun wegen jedem defekten Blinkerbirnchen (übertrieben ausgedrückt) auf der Matte stehen...
Gruß, Claus