30.01.2008, 09:20
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#2
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ne, kann ich weiterhin nicht nachvollziehen - dann müssten ja für alle möglichen 7er hier Einträge bestehen, wenn dort etwas ausgetauscht wird und die dann für diese Teile eine Garantie geben...
Oder erklärs mir bitte nochmal 
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Es soll Quasi teile geben die dann tatsächlich Länger halten als die 2 Jahre der Garantie!
Aber wie Du siehst bei dem oben genannten Hydraulikteilen ist es so ein Fall!
Die Hydraulikeinheit wurde also vor dem "20.04.2005" bei einem mir unbekannten Kilometerstand und Datum ge/teilgewechselt dann beginnt die Garantie für dieses Teil bei "0km" nach wieder "83.550 km Hydraulikeinheit Automatische Heckklappe undicht" also wieder ge/teilgewechset bei km Stand (für das Teil) "162.308" am "19.04.2006" wieder "Hydraulikeinheit Automatische Heckklappe undicht"!
Nun bin ich mir im nachhinein nicht ganz sicher ob zwischen dem 20.4.05 und dem 19.4.06 nun 162308km oder die Differenz zwischen 162308km und 83550km gefahren wurde!
Dies könnte man zwar raus bekommen(ob nur ein Teil instand gesetzt wurde oder aber wieder ein neuteil verbaut wurde) aber wiederum nur mit mehr "gefahr" für meinen BMW Mitarbeiter und mit für mich noch höheren Kosten verbunden!
Hoffe meine Erklärung war jetzt nicht so unlogisch das Du es verstanden hast!
Gruß DD
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Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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