Hallo,
im Prinzip hat er nach heutigem Stand recht - wir hatten diese Diskussionen in letzter Zeit auch schon.....bei Neufahrzeugen ab Bj. 94 ? muß sofort beim Einstecken des Zündschlüssels das Lenkradschoß entriegelt sein.
Aaaaaber : die ABE 284, die für den E23 gilt, wurde 1977 erteilt, und die gilt heute immer noch.
1977 war es erlaubt, daß das Schloß auf 0 einrastet und im Gegensatz zu Sicherheitsgurten ( die mussten bei Inkrafttreten der Bestimmung bis zu bestimmten Baujahren nachgerüstet werden ) oder z.B. Warnblinkern ( die mussten bei Inkrafttreten der Bestimmung für alle Fahrzeuge nachgerüstet werden ) gibt und gab es keine Umbaupflicht.
Gruß Mic
www.nowakshinterhof.de