@ Kuttek
Jetzt hoffe ich für Dich, dass Du den Wagen als privater gekauft hast. IMHO kann gegenüber geschäftlichen die Gewährleistung auf Gebrauchtwaren sogar ganz ausgeschlossen werden.
Eventueller Fallstrick: War das ein Verkauf im Kundenauftrag? Dann könntest Du wieder Pech haben! Dann müsstest Du Dich an den vorherigen Eigentümer wenden, der darf aber als Privater die Gewährleistung ausschließen ....
Wenn das Autochen so frisch vom Händler gekauft ist und Du privater Käufer bist, dann bist Du fein raus, dann muss der Verkäufer die Fehler beseitigen.
Ich glaube sogar wie es bei einem Neuwagen wäre. Hoffentlich hält der Händler das finanziell aus. Nur ein Tipp: Renne nicht gleich zum Anwalt, das sollte das letzte Mittel sein, erstmal freundlich über alles reden.
Gruß
Harry
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