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Alt 17.01.2008, 22:44   #6
Treckerfahrer
e38-Killer
 
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Ja, wenn der Prüfer aufmerksam ist, dann gibts keine Plakette. Die Scheinwerfer sind nur für den Betrieb mit H1-Leuchtmitteln zugelassen. Es ist auch so, dass richtige Xenonscheinwerfer eine anders verlaufende Hell-Dunkel-Grenze haben, als Halogenscheinwerfer. Liegt an der höheren Leuchtweite, beim normalen asymetrischen Abblendlicht geht der ausgeleuchtete Bereich rechts deutlich weiter, als bei Xenonlampen.
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Gruß, Dirk
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