Zitat:
Zitat von Lexmaul
Wo steht, dass die Plakette im Auto angeklebt werden muss? Bisher habe ich davon noch nichts gelesen, wass eine Verklebung Pflicht ist.
Und das werde ich auch ganz bestimmmt nicht machen - auch ohne Plakette würde ich den Tatbestand nicht erfüllen, d.h. mein Auto darf in eine Zone fahren, nur fehlt der sichtbare Hinweis, was noch keine 40 Euro und einen Punkt kosten darf - wie die Rechtsprechung da entscheidet, wird sich noch zeigen.
Eine einlaminierte Plakette mit meinem Kennzeichen ist meines Erachtens völlig ausreichend - man hat einen sichtbaren Hinweis im Auto, der mit dem Kennzeichen versehen ist und damit "amtlich" beglaubigt.
Ist ja keine Vignette...
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das steht in der "Verordnung zum Erlasss und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge"
§3 Abs 2
im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006
siehe hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf
kurz gesagt:
wer die Plakette nicht fest angebracht hat verstößt (ähnlich wie bei den vignetten, tüv- und AU- aufklebern, usw., bei denen es ja auch nichts bringt sie im handschuhfach herumzuchauffieren oder die voraussetzungen theoretisch zu erfüllen)) in gleicher weise gegen die verordnung wie beim fahren ohne plaktte und hat mit dem gleichen ordnungsgeld von 40€ und 1 punkt zu rechnen.
die rechtlage ist da eindeutig- da muss sich nichtmal ein gericht damit beschäftigen...
Gruß,
Kai
PS: "ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung"... also vor dem rumposaunen erstmal gründlich einschlägige normen nachlesen
