Zitat:
Zitat von GSX-Heizer
...mein Nummernschild haben wir nach dem Unfall nicht mehr gefunden , trotz intensiver Suche. 
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Na, dann kommst Du hoffentlich um eine Neuzulassung herum. Selbst wenn nur ein Kennzeichen
gestohlen wird, dann darfst Du direkt zur Zulassung und Dir ein neues
Wunschkennzeichen suchen.
Ob das im Falle des
Verlustes genau so gehandhabt wird, weiß ich nicht sicher. Jedoch spricht vieles für eine Gleichbehandlung. Das verlorene Kennzeichen kann ja aufgefunden und fortan missbraucht werden. Damit der ehemalige Inhaber dieses Kennzeichens dann nicht täglich mit Zugriffen der Kripo rechnen muss, wird ihm abverlangt, sich bzw. seinen fahrbaren Untersatz neu zu legitimieren.
Und was die Ermittlung des Fahrzeughalters bzw. seiner Haftpflicht angeht, weiß Jörgs Anwalt hoffentlich um den Zentralruf des HUK-Verbandes. Hätte er sich an mich gewandt, hätte er die relevanten Daten längst

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Außerdem geht man bei der Unfallschadensregulierung ohnehin grundsätzlich ausschließlich über die Haftpflicht des Unfallgegners und nie über diesen selbst.
Erst im Falle einer Klage zieht man den VN mit ins Boot. Aber nur, um ihn als Zeugen für einen streitig dargestellten Unfallhergang
auszuschalten. Eine Partei ist nämlich kein Zeuge

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Weitere Infos ab jetzt nur noch gegen Vorkasse oder gegen Unterzeichnung einer Vollmacht

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Mario