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Alt 29.12.2007, 13:49   #2
Jippie
† 01.03.2020
 
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Zitat von 728iA_NRW Beitrag anzeigen
Hey Leute,
benötige zufällig auch die ABE für AP Federn 40 mm für die VA.

Ist es überhaupt vom TÜV zulässig nur an der VA tieferlegungsfedern zu verwenden und an der HA nicht?

Ich meine vorne wären dann ja kürzere, harte Federn und hinten die originalen weichen Federn drin.
So geht doch der Fahrkomfort flöten und der Wagen bricht doch schneller aus, sowie die Belastung auf die vorderen Federn ist höher oder nicht?

Danke schon mal...

Meine email: mike.1982@gmx.de

MFG
Doch, ist zulässig.

Beim E38 gehen dann vorne aber nur maximal die 40 mm.

Wenn Du tiefer runter willst musst Du nen anderen Satz nehmen bei dem Du auch hinten was machen musst.

Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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