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Alt 22.12.2007, 01:42   #197
Joerg
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Zitat von chatfuchs Beitrag anzeigen
Nachsatz...

Im übrigen ist zunächst der Verkäufer der Ansprechpartner, wenn ein Produkt nicht funktioniert. Im vorliegenden Fall sollte das wohl der @Straubinger sein. Dieser sieht sich aber nicht in der Lage die Geschichte weiter zu geben - warum auch immer. Zudem wäre ja ansonsten auch irgend ein Beleg/Rechnung sinnvoll, damit ich bei der Firma CS auch etwas in den Händen hab.

Gruß
Frank

Der Verkäufer ist für einen Garantie-Fall der Erfüllungsgehilfe des Garantiegebers. Garantiegeber ist der in der jeweiligen Garantie-Urkunde genannte Ansprechpartner, sofern diese vorliegt, was es bei den Modulen, zumindest nach meiner Erfahrung nicht tut. In der Garantieurkunde sind ebenfalls die Bedingungen für die Abwicklung eines Garantiefalles genannt. Das kann sein a) direkt oder b) über den Fachhandel.

(siehe Vertragrecht)

Gruß
Jörg
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