Zitat:
Zitat von Lexmaul
Achte darauf, dass Du einen ehrlichen Anwalt bekommst - gibt genügend, die so einen Fall annehmen, aber ganz genau wissen, dass Du da keine Chance hast.
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Naja - also ich weiß schon, dass es "schlechte" Anwälte gibt, aber im Allgemeinen ist Betrug (das wäre es nämlich, was Du da beschreibst) von Anwälten an ihren Mandanten doch wohl eher die Ausnahme.
Zur Sache:
Die Angabe
eines bestimmten Unfallschadens ("Streifschaden rechts") entlastet den Verkäufer natürlich
nicht pauschal für alle anderen Unfälle. Erst recht nicht, wenn es neben einem kleineren Schaden (der angegeben wurde) einen deutlich größeren gibt (der verschwiegen wurde).
Der BGH sieht das überaus eng. Allgemein zu Unfallschäden habe ich gerade eben hier
http://www.7-forum.com/forum/18/bgh-...ben-84273.html
ein neues Urteil zum Thema gepostet.
Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Verkäufer - wenn er es wusste oder hätte wissen müssen - den älteren Vorschaden (Gutachten 25-27k EUR)
selbstverständlich auch hätte angeben müssen.
Also recherchieren, was er wusste, insbesondere, wie der Wagen an ihn verkauft wurde. Sollte den Schaden ein Vorbesitzer verschwiegen haben, ist der übrigens u.U. auch dran. Das wäre allerdings näher zu prüfen (Angaben in dessen Kaufvertrag...).
Gruß,
Stephan