Zitat:
Zitat von Gigazwerg
Sowas nennt sich Sachbeschädigung!! Da kann ich auch die Polizei hinzuholen, wenn mir einer auf auf meinem Privatgrund das Auto beim zb. wenden anfährt... dennoch gilt auf meinem Grund & Boden nicht die STVZO!!
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So blöd das klingt, aber ich hab den Fall erlebt, dass sich die Polizei geweigert hat, den Unfall aufzunehmen, weil sich alles auf Privatgrund abgespielt hätte und es somit kein "Unfall" im polizeilichen Smalltalk gäbe. Das ganze ging dann über zwei drei Dienststellen, auch die Rechtsabteilung der Bundeswehr war involviert und tja, ein nettes Gericht in NRW (*hust* Münster *hust*) hat den Polizisten recht gegeben, mit dem Hinweis, dass sobald ein Grund abgeriegelt sei - eine Schranke reicht aus - ist die Polizei nicht zuständig.
@Straubinger: Die Heimlichtfunktion befürworte ich ja, aber die Kirmesfunktion eher nicht
