Zitat:
Zitat von Boss 501
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(dritter Besitzer ist der Händler selbst, welcher den Wagen auf sich privat zugelassen hat, um ihn dann entsprechend ohne Gewährleistung verkaufen zu können)
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Na, ob das für eine Umgehung der Sachmängelhaftung ausreichend ist.
Ich würde mir an Deiner Stelle jedenfalls mal die Anzeige ausdrucken, in der steht, dass Verkäufer ein Händler ist.