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Zitat von pille
Moin Jungs...
ich sags mal ganz unverblümt, da seid Ihr auf dem Holzweg.
Was ist denkbar, wenn ein AH ein Fz. zu einer Summe X an die Leasinggesellschaft (die ja nicht unbedingt = Fz. Hersteller sein muß)
veräußert, ohne, daß der Rückkaufwert nach z.B. 36 Monaten nicht bereits bei Vertragsabschluß feststeht?
Mir kämen da ganz interessante Steuerspar"modelle" in den Sinn...
Ohne kalkulatorischen Restwert, wenn auch "offen" nur beschrieben zwischen AH & Leasinggesellschaft, geht kein Leasingtyp. Somit ist der auch Vertragsbestandteil, nur beim KM Vertrag steht der nicht unbedingt ganz oben...aber drin sein muss er.
So kost' der M3 ja pro km 1,58 EUR an Rate...
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OK; Ihr habt recht. Es ist überall ein Restwert drin, aber eben nur für den Fall von Störungen im Leasing-Ablauf (insbesondere außerordentliche Kündigung).
An so prominenter Stelle wie bei dem M3 hab ich das allerdings hier noch nicht gelesen.
Könnte durchaus sein, dass der M3-Vertrag eine Klausel enthält, wonach der Leasingnehmer nachzahlen muss, wenn die Verwertung zum kalkulierten Restwert nicht klappt.