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				Original geschrieben von CrazyDiamond730 
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				Original geschrieben von Otto1 
So. Ansonsten stand noch eine Frage in Bezug auf die Betriebserlaubnis aus. Also, wenn du als Gutachten eine ABE hast, reicht es diese mitzuführen. Ist es nur ein stinknormales Gutachten musst du nach dem Gutachten die Teile auch eintragen lassen (Fahrzeugbrief und Schein). Ansonsten wirds richtig teuer und die Polizei kann deinen Wagen an Ort und Stelle stehen lassen. Egal wie weit du von deinem Heimatort entfernt bist. 
			
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 Sorry, diese Aussage entspricht nicht der StVZO   
 
Ich habe meine Borbet A begutachten lassen (hatte damals auch den Wagen MIT den Felgen, ohne dass diese ein Gutachten hatten, gekauft) bei der DEKRA und es reichte völlig, dieses Gutachten dabei zu haben! Das stand da sogar drauf! Ich habe sie erst jetzt (4 Jahre danach) eintragen lassen, weil ich sowieso bei Strassenverkehrsamt den Wagen auf E2 umschlüsseln ließ. 
No Probs - aber mal nebenbei: Die Tussi auf dem Strassenverkehrsamt wollte mir diesbezüglich auch einen vom Pferd erzählen, den Wind musste ich ihr leider aus den Segeln nehmen. 
 
 
Greetz Norbert 
 
[Bearbeitet am 17.9.2003 um 10:47 von CrazyDiamond730]
			
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 ....stimmt nicht ........
....ein GUTACHTEN muß immer eingetragen werden!!  Mitführen reicht nicht aus!!!!
....bei einer ABE sieht es wieder anders aus.
Aber wie gesagt......Gutachten müssen eingetragen werden, da die Teile am Fahrzeug abgenommen werden.
Aus dem einfachem Grund......stell Dir vor Deine Felgen haben ein Gutachten, jedoch schleift es vorne + hinten.....also nix gut,oder?? Was ich damit sagen möchte......Teile mit Gutachten müssen abgenommen & eingetragen werden.
Gruß