Erstmal hi.
@ Nik
Ganz recht hast du mit deiner Aussage nicht. Gekauft wie gesehen oder auch nur hypotetisch gibts nicht mehr.
Nach neuem BGB, Glaube irendwas in den § 478 kann man das Gewährleistungsrecht auch als Privatmann nicht mehr so einfach ausschließen. Selbst ein Satz wie Privatverkauf, daher schließe ich nach neuem EU-Recht sämtliche Gewährleistungen aus. Geht nicht, es sei denn: Der Käufer ist hiermit ausdrücklich einverstanden oder die Mängel wurden in den Kaufvertrag mit aufgenommen.
So. Ansonsten stand noch eine Frage in Bezug auf die Betriebserlaubnis aus. Also, wenn du als Gutachten eine ABE hast, reicht es diese mitzuführen. Ist es nur ein stinknormales Gutachten musst du nach dem Gutachten die Teile auch eintragen lassen (Fahrzeugbrief und Schein). Ansonsten wirds richtig teuer und die Polizei kann deinen Wagen an Ort und Stelle stehen lassen. Egal wie weit du von deinem Heimatort entfernt bist.
Hoffe die Auskunft war erschöpfend.
Grüße Aurelio
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