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Alt 08.11.2007, 08:38   #3
christian 72
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Ja, und dann ist es wohl noch so, daß Fahrzeuge, die vor 2000 mit Xenon nachgerüstet wurden, keine ALWR und SWR brauchen! Das ändert aber nichts an dem - eigentlich verbotenen - Einsatz von Xenonbrennern in H1 SW! Ich rate: Rein damit!
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