Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.02.2003, 19:06   #8
unknown76
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.02.2003
Ort:
Fahrzeug: E39 540iA
Standard

Also wenn Du nicht gegen StVZO §59 Abs. 5 verstoßen willst, dann solltest Du das Fernlicht i. O. haben.
unknown76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten