Zitat:
Zitat von Goofman
Das ist sicher richtig. Jedwede (technische) Modifikation des Fahrzeugs, die den Serienzustand verändert, muss in diesem unserem Lande gemäß bestimmten Gesetzen/Normen/Bestimmungen/Vorschriften erfolgen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
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Nein, das ist eine zwar oft wiederholte, aber dennoch unzutreffende urbane Legende. Zur Einschätzung dient in .de nach wie vor der §19 Abs.2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Nr. 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, die blosse Möglichkeit genügt nicht.
Folgen sind also keineswegs Erlöschen der BE, schlimmstenfalls eine Mängelkarte oder Probleme bei der HU.
Zitat:
Bei Umbaumaßnahmen, die die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer betreffen, macht das zweifellos Sinn, bei anderen Geschichten kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit streiten.
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Eben drum.
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Bei den hier angesprochenen Leuchtmitteln für die Standlichtringe hätte ich persönlich keine Bedenken, diese einzubauen, da die Veränderung ja wirklich nur marginal ist, wie der vorher-nachher-Vergleich zeigt:
Es ist so, wie @nclb-blueman schon gesagt hat:
Also ich persönlich sehe da wirklich keinen (sicherheitsrelevanten) Aspekt, der dagegen spricht. Da sich an der Helligkeit nichts ändert, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung einen mit der Begründung anhält, die Standlichtringe würden blenden.
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Absolut richtig.