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Alt 24.10.2007, 09:45   #4
Marks
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Nutzungsausfall gibts natürlich nur, wenn der verunfallte Wagen durch den Unfall nicht mehr genutzt werden konnte.

Steht im Gutachten aber, dass das verunfallte Fahrzeug nach dem Unfall fahrtüchtig war, kann die Versicherung Probleme machen, wenn sie dies will.
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