Zitat:
Zitat von berndbraun
... und Fernlich ?
kann das nachgerüstet werden ?
bei bestehendem Xenon Fahrlicht ?
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Es kann dann legal nachgerüstet werden, wenn der Fernscheinwerfer als solcher für den Betrieb mit Xenon bauartgenehmigt ist!
Theoretisch wäre es also denkbar, original-belassene !! Bi-Xenon-Lampen aus einem entsprechenden Fahrzeug zu verwenden und in die E 38-Front zu implantieren. Dann ne Einzelabnahme.
Ein Umbau eines E 38-Fernscheinwerfers lässt die Betriebserlaubnis in jedem Fall erlöschen, "Eingriff in die Beleuchtungsanlage" - im entsprechenden Schadensfall (ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und illegalem Licht ist bei einem Unfall in der Nacht schnell konstruiert - beweise mal das Gegenteil...) => kein Kaskoschutz mehr, Versicherung kann Dich in der Haftpflicht in Regress nehmen.
... das alles tut dann etwas mehr weh als 1 Punkt und 50 EUR.
Olli