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Alt 19.10.2007, 17:48   #1
Gigazwerg
Starker Widder ,)
 
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Zitat:
Zitat von BMWupptich Beitrag anzeigen
BTW, was sagt eigentlich der TÜV dazu???

Erlischt de Betriebserlaubnis ???

Das mit der BE ist so eine Sache, aber ich sag jetzt mal so, wo kein Kläger, da kein Richter!! (---- Dafür werden mich jetzt sicher wieder welche steinigen ,aber es ist nun mal so....

Weil es steht ja auch nirgends im Fahrzeugschein das Org. Xenon eingetragen.. und BI-Xenon ist ja bei den "neuen" Autos ja schon nichts seltenes mehr....

Und der TÜV.... hm,ich kenn das nur, das sie "Mängel" aufschreiben,wenn das Licht nicht geht.... habe aber noch nie was gehört,das er einen "durchfallen" lässt,wenn er nach dem Lichtest "blind" ist...

Außerdem würde ich jetzt mal sagen, das "Unsere" Autos so seriös sind,das da keiner danach frägt... wir haben ja nichts mit den "Plastik Playmobilen" gemeinsam, die sich Unterbodenbeleuchtung,Nebelmaschinen oder sonstigen quatsch ans Auto schräubeln...
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PS gibt an, wie schnell man an die Wand fährt, NM wie tief!!!

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