Zitat:
Zitat von MR77
Vorweg: Fahre seit 90.000 km (neunzig!!!) die Zimmermann an der Vorderachse. Alles gut. Nur jetzt werden sie langsam dünn.
Zu deinem Text:
1. 14-tagiges Rückgaberecht nur bei Haustürgeschäften, Rückgabe an der Ladentheke des Händlers nur als Kulanz des Händlers.
Beides übrigens nur bei neuer, unbenutzter Ware! Geht also schonmal nicht.
2. Dein Fall ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation! (Benutzte Ware die vermeintlich defekt ist).Der Händler ist nicht Hersteller sondern Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Er sendet die Scheiben dann an Zimmermann zur Überprüfung. Nach ca. 8 Wochen kommt das Ergebnis. Die Reklamation wird übrigens abgelehnt. Beim BMW-Fahrzeugen ist fast immer die Vorderachse das Problem. Wann hast du deine Druckstreben-Lager zuletzt gemacht?
3. Der Händler hat übrigens 3 mal das Recht nachzubessern, bevor du vom Kauf zurücktreten kannst. Wenn du während der Reklamationszeit von 8 Wochen übrigens nicht ohne Scheiben dastehen willst, muss du noch mal welche KAUFEN. Ausser der Händler gibt dir "Ersatz unter Vorbehalt auf Kulanz". Wenn das alles 3 mal nicht klappt, kannst du zurücktreten und bekommst deine zwischenzeitlich gezahlten Beträge zurück.
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Hi Markus,
danke für die ausführliche Erklärung!
Da werde ich mir eine gute Argumentation einfallen lassen...
Bei Dir halten die Zimmermannscheiben?
Ich staune!!!
Grüße
Thomas