Zitat:
Zitat von Erich
Dann kann er Dich evtl. noch belangen wegen falscher KM-Angaben, denn Du hast ja den Kaufvertrag unterschrieben mit 95k km.
Da hast DU einen Fehler gemacht.
|
Da hat Erich vollkommen recht. Du hast Dich wissentlich der Mittäterschaft schuldig gemacht. Wenn Du ihn in die Pfanne haust, haut er Dich auch in die Pfanne.
Gruß technikus
