@BMW_750i Das ist allerdings falsch!
DU beauftragst zwar den Gutachter, aber bezahlen wird ihn die gegnerische Versicherung! Anders wäre es auch blöd ne? :-)
Ausgangssituation: Ich bin unschuldig an einem VKU beteiligt und erlitt einen Sachschaden an meinem PKW wie die Ausgangssituation des Threades.
Gruß
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