Nachdem diverse Schlaumeier wieder mal so allerhand Beängstigendes abgesondert haben, melde ich mich auch mal
Also... so ohne Weiteres erlischt die Betriebserlaubnis nun auch nicht.
Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder
- Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das dürfte bei ausgetauschten Federn wohl kaum der Fall sein - zumindest dann, wenn diese grundsätzlich eintragungsfähig
wären.
Ich wüsste nicht, wie sich die gegnerische Haftpflichtversicherung der Schadensregulierung entziehen sollte. Es könnte
allenfalls sein, dass sie behauptet, die Federn würden das Fahrverhalten in einer solcher Weise beeinflussen, dass der Unfall sich bei "korrekten" Federn entweder nicht oder weniger schlimm dargestellt hätte. Das würde dann in einem Gutachten zu klären sein - und ich glaube nach dem geschilderten Fall nicht, dass die Versicherung damit durchkäme, ja nicht einmal, dass sie tatsächlich so zu argumentieren versuchen wird. Solche Gutachten kosten schließlich auch Geld.
Insoweit: Nicht unsinnig aufregen (lassen)
Gruß,
Stephan