Zitat:
Zitat von RS744
Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.
Greets
RS744
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Er war doch natürlich auf dem Rückweg nochmal beim Kunden, weil ihm im Urlaub noch ein paar Sachen eingefallen sind, die er noch vergessen hatte zu besprechen. Man muß ja auch auf dem Rückweg noch was Essen gehen, gell?
