Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?
Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
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