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Zitat von Muffinman
Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
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Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst