Zitat:
Zitat von jensputzier
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden 
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Da kannste einen drauf laßen. 1600km sind privat gefahren worden (Urlaub) und 1400km geschäftlich
Zitat:
Zitat von Alfred G
Darf ich dir einen dezenten Hinweis geben? Ich würde keine Taten im Sinne von §370 AO ankündigen, wenn ich gleichzeitig meinen vollen Namen + Anschrift im Benutzerprofil angebe. Es soll auch Finanzbeamte geben, die das Internet bedienen können.
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Deswegen mache ich alles legal und nachvollziehbar bei einer Prüfung
