Ich denke die Rechtslage kann noch so offensichtlich sein, da fangen die Problemchen erst richtig an ...
Wie seieht es z.B. mit Investititionen in den Wagen aus, die man bis zur Kenntnis des Mangels getätigt hat (und da kommen ganz schnell ein paar Kilo€uronen zusammen).
Kann mir nicht vorstellen, daß man davon etwas wieder sieht.
Ich übertreib jetzt mal bewusst:
Nachdem ich mir ein Auto gekauft habe, laß ich mir die Sitze mit Original Wildleder der südkanadischen Wanderschneeflocke in pink-grau-orange beziehen (Komplettpreis: geschätzte 12.500 €uronen).
Zwei Monate später stellt sich herraus, daß der leichte Parkrempler ein Totalschaden war.
Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und ich kann dann zusehen, ob die individuellen Sitzbezüge auch auf meine Terrassenbestuhlung passen.
Bis denne,
Hoerky