Zitat:
Zitat von Darius
Ich würde sagen 1€, entspricht auch dem Erinnerungswert in der Buchhalltung 
|
Ist quatsch, weil dem Finanzamt nicht glaubhaft vermittelbar = Ärger ist vorprogrammiert
Realer Wert an der unteren Grenze als Verkaufspreis, MWSt. daraus abführen und für den Wert vorher noch satte Reparatur- oder Verschleißrechnungen erzeugen, damit die Unwirtschaftlichkeit dokumentiert wird (Auch ein Kaufmann darf sich mal verkalkulieren). Dann kräht kein FA mehr danach.
..... wobei es ohnehin Irrsinn ist, einen alten 7er als Geschäftswagen laufen zu lassen. Zumindest dann, wenn die 1% Regelung Anwendung findet. Mit Fahrtenbuch geht es, ist aber aufwändig.
Gruß Reiner