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Alt 26.09.2007, 13:32   #12
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von LikeBMW Beitrag anzeigen
Normalerweise kann der Anbieter, falls er die Heckblende vorzeitig anderweitig verkauft, die Auktion abbrechen und als Begründung angeben, der Artikel stünde nicht mehr zum Verkauf oder der Artikel sei beschädigt worden, etc.

Wenn er die Auktion normal auslaufen lässt, hat er ein Problem.
Das funktioniert definitiv NICHT.
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Ausserdem habe ich vor 2 Tagen einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem eine Frau eine A-Klasse bei Ebay verkauft hat. Das Angebot hat sie vorzeitig beendet weil sie das Auto woanders zu einem guten Preis verkaufen konnte. Der potentielle Käufer hat sie verklagt, Recht und knapp 3000€ Schadenersatz zugesprochen bekommen!

Grüße.
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