Nicht unbedingt! Warum? Es kann doch gut sein, dass der Verkäufer mehr als eine Blende verkaufen kann, weil er einfach mehr als eine besitzt.
Ansonsten stimmt es, man kann auch eine bebotene Auktion vorzeitig beenden und bei Bedarf auch alle Bieter rausschmeißen. Man sollte aber zum Schutz gegen gewiefte Abzocker tunlichst darauf achten, die Option "Artikel wurde zerstört und kann deshalb nicht mehr verkauft werden" als Begründung anzugeben! Es gab schon Rechtsanwälte (vom Schlage der Abmahner), die dagegen geklagt haben und sogar Recht bekamen. Wird der Artikel allerdings "zerstört", dürfte die Beweisführung für solche Typen so ziemlich unmöglich sein.
Gruß, Claus
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