Zitat:
Zitat von Thomas728
...ich bin kein Jurist, denke aber, die Rücksendekosten kannst Du nicht einklagen. Die trägt gem. Fernabsatzgesetz der Käufer bei einem Warenwert bis 40 €.
Thomas
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Danke für die Info, Thomas

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Du hast völlig recht mir Deiner Auskunft; in dem Fall, dass dem Kunden die Ware nicht
gefällt und er sie nur deshalb umtauschen will. Hat der Verkäufer hingegen - wie hier - Müll geliefert, hat er seinen Teil der Vertragspflicht natürlich gar nicht erst erfüllt. Und damit muss er ggf. sogar Schadensersatz leisten, mir - und auch Clemens - mithin die Preisdifferenz für die BOSCH Originale ersetzen.
Also Clemens - Lass Dich bloß nicht um die hohen Versandkosten, und zwar für beide Sendungen, prellen. Bei Fragen U2U an mich.
Ich werde weiter berichten. Wer hat schon Popcorn?
Ansonsten siehe hier
zum Lieferumfang, wie er von diesem charmanten, charismatischen, geschäftstüchtigen und insbesondere seriösen eBay-Mitglied geschuldet wird.