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Alt 06.09.2007, 10:18   #12
RS744
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Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
Nö.

Genaugenommen ist der Eigentümer des Kfz der Eigentümer des Briefs ODER hat einen Anspruch auf Übereignung und Herausgabe des Briefs gegen den Besitzer des Briefs. § 952 BGB wird entsprechend angewendet. Merke: das Recht am Legitimationspapier folgt dem Recht an der Sache, nicht umgekehrt.

Greets
RS744
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