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Alt 04.09.2007, 11:11   #20
AngelIce
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Standard In der Not ist Wehr erlaubt...

Zitat:
Zitat von K.C. Beitrag anzeigen
mal eine frage : was dürfte ich tun, wenn ich gerade dazu laufe und den täter erwische
mal rein rechtlich gesehen und bis wohin wird dann meine wohl heftige reaktion "geduldet"
gruss K.C.
Eine heftige Reaktion Deinerseits wird gar nicht geduldet, so verständlich Dein Ärger auch sein mag. Aber stell Dir nur mal vor, Du erwischst diesen Drecksack im Dunkeln, ohne dass Zeugen zugegen sind . Er greift Dich direkt an, versucht vielleicht sogar, mit einem gefährlichen Werkzeug nach Dir zu schlagen. Da musstest Du Dich doch wehren . Und da Du zwar nur so lange Gewalt anwenden darfst, wie es zur Abwehr des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs nötig ist, Du aber durchaus auch etwas fester zulangen durftest , als es vielleicht nötig gewesen wäre, um den Aggressor ruhig zu stellen, steht Dir in Deiner Notwehrlage ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung.
Zitat:
Zitat von boehser-onkel Beitrag anzeigen
Ausserdem, selbst wenn man jemand erwischen sollte, dann wird es so ein asozialer Neidhammel und Hartz IV Empfänger* sein bei dem nichts zu holen ist. Und man muss doch alles selber bezahlen.
Na, so ´ne Niere bringt in Rumänien doch schon ein paar Euronen .
Zitat:
Zitat von boehser-onkel Beitrag anzeigen
Ich habe mal gehört das man einen Täter an der Flucht hindern darf. Wenn er sich aber so wehrt das man Ihm Wehtun muss ist er doch selber Schuld.
Siehe oben .
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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