Bei der Spannung, unter der eine gewölbte Glasscheibe steht, sollte eine solche Beschädigung schon als Glasschaden gelten.
Immerhin besteht nun das Risiko, dass sie sich bei einer weiteren leichten mechanischen Belastung in 100.000 Einzelteile auflöst-somit eine Gefärdung darstellt.
Ist aber menschliche Logik, und daher nicht unbedingt Sicht der Versicherung.
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