solange der Tüv Dich mit den Reifen nicht ausser Verkehr zieht - weil die dann eben offensichtlich nicht mehr OK sind ... und eben genug Profil vorhanden ist - darf das nicht Dein Problem sein. Außerdem, sollte es eine abweichende Reglung geben, so wäre dann ja der jetzige Halter in der Pflicht - er muß sich im Zweifel vergewissen das er ein verkehrstaugliches Fahrzeug bewegt!
Ich würde mir an Deiner Stelle da auch keinen Kopf drumm machen.
Gruß
Frank
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