Zitat:
Zitat von Gigazwerg
Siehe Bild..... Nr. 7 & Nr. 8
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OK. Überzeugt. Fraglich bleibts dennoch, ob ein als Tagfahrlicht genutztes gedimmtes Fernlicht oder gedimmte Nebler heutzutage wirklich noch verkehrsrechtlich bemängelt wird, solange es den technischen Anforderungen für Tagfahrlichteinrichtungen in Deutschland bzw. in der EU entspricht. Meine Süße sowie einige Freunde und Bekannte mit ihren Vectras/Signums fahren bereits mit "freigeschalteten" gedimmten Neblern als Tagfahrlicht herum und wurden nach Kontrolle wegen eingeschalteten Neblern (so halt der erste Eindruck als Grund fürs Rauswinken) Folgenfrei wieder fahren gelassen, nachdem während der Kontrolle vorgewiesen werden konnte, dass es sich eben nicht um eingeschaltete Nebler (also Standlicht mit 100% Leuchtkraft der Nebler), sondern als Tagfahrlicht verwendete Nebler (alleiniges Leuchten mit 50-60% Leuchtkraft; automatisches Erlöschen bei Aktivierung des Stand- und Fahrlichts) handelt, die den technischen Anforderungen für Tagfahrlicht entsprechen.