OK, wenn man die Reperaturversuche als Nachbesserungen auslegt, dann hat Pille in jedem Falle recht, dann ist da weiterhin Gewährleistung und auch ggf. Garantie über die Dauer der Garantiefrist hinaus, solange in der Garantiezeit gemeldet wurde, was hier ja eindeutig der Fall ist.
Bei den Schäden könnte man z.B. auf defekte Kurbelwellenkager tippen, die natürlich weiter bestehen, wenn nur die Kolben ausgetauscht werden, und die Zylinder nachgeschliffen werden.
Wenn die wahre Ursache nicht abgestellt wird, dann wirds auch bei der 100. Reparatur der Auswirkungen keine langfristige Besserung geben.
Hier empfiehlt es sich, evtl. ein Gutachten in Auftrag zu geben (besser rvorher mit der Werkstatt zwecks Kostenübernahme abklären), oder ggf. den Rechtsschutz bemühen (wenn vorhanden), die übernehmen derartige Kosten vorab, wenn ein Rechtsstreit zu erwarten ist.
Was sagt denn der Händler dazu?
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