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Zitat von Maggi
hmm... eine verlässliche quelle die schon ewigkeiten so unterwegs ist wäre eines forumsmitglieder hier! Wobei ich den Namen nicht nennen werde weil ich nicht weiss ob ihm das recht wäre 
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Natürlich nicht, weil es Unsinn ist!!
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Ne andere verlässliche Quelle wäre der TÜV-Mann von diesem Forumsmitglied bei dem er die leuchtenden Blinker eintragen lassen wollte. Der hatte gemeint das es nicht nötig sei, wäre erlaubt und müsse nich eingetragen werden.
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Das halte ich ebenfalls für gezielte Fehlinformationen. Wer sowas sagt/schreibt, kennt weder die StVZO noch die FZV.
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Kann ich ja nichts dafür wenn bei so böse Cops rumfahren und dich entstandlichtern würden. Ich bin schon Ewigkeiten so unterwegs und hier sagt keine Sau was - und meines Wissens ists erlaubt -> bloß habe ich die Begründung warum vergessen 
Wenn ich mich recht erinnere hat das irgendwas mit europäischen gesetzen zu tun in denen es erlaubt ist die dann über deutschen Gesetzen stehen oder sowas!?
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Mit europäischer Gesetzgebung hat die deutsche StVZO rein gar nichts zu tun.
Guckst Du unter anderem hier.