Zitat:
Zitat von gandalf
Hier mal eine Auszug daraus:
· Es muss ein weiterer Alltagsfahrzeug (PKW) auf Ihren Namen oder den Namen des in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Partners ganzjährig angemeldet sein.
· Die jährliche Fahrleistung darf 8.000 km nicht übersteigen.
· Das Fahrzeug muss regelmässig in einer Garage (auch Tiefgarage) abgestellt werden
Was willst du denn damit
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Zitat:
Zitat von Pace
Bei mir wäre es eben der Zweit-Wagen, wenn man so schönes Wetter hat wie heute...
Gruß
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@gandalf
damit dürfte Deine Frage beantwortet sein. Nicht jeder fährt seinen E32 im tagtäglichen Einsatz. Die meisten die ihr Fahrzeug tagtäglich brauchen, haben den Sprung zum E38 schon "geschafft"!
Das Thema sollte mal grundsätzlich weiterverfolgt werden...