Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.07.2007, 17:26   #2
micha-nrw
Mitglied
 
Registriert seit: 15.02.2007
Ort: Wuppertal
Fahrzeug: E32 750i (Prod. Datum 07/89)
Standard

wenn du für die sonderräder ein gutachten hast dann müssen sie eingetragen werden. bei einer abe nicht. aber wenn gebördelt werden musste wird sicherlich keine abe dabei sein, also an zum tüv...
micha-nrw ist offline   Antwort Mit Zitat antworten