Moin!
Hauptsache im Vertrag stehen nicht so kleine Zusätze wie z.B.:
dass das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden erlitt
oder
keinen Unfallschaden laut Vorhalter
oder
keinen Unfallschaden soweit ihm bekannt
Dann kannste nämlich den Vorbesitzern (vor Deinem Verkäufer) hinterherrennen...!
Gruß
Heppinger
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