Das Autohaus dürfte außen vorstehen, weil Du ihn von privat erworben hast.
Wenn Dir der Vorbesitzer im Vertrag schriftlich die Unfallfreiheit zugesichert hat, kannst Du auf jeden Fall dagegen angehen.
Das geht von Wertminderung bis hin zur Rücknahme des Fahrzeuges.
Hast Du einen schriftlichen Vertrag mit ihm geschlossen (vermute mal ja, wenn es über das Autohaus lief)?
Wurde Dir Unfallfreiheit schriftlich zugesichert?
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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